Wissenswertes
Fruchtnektar
Einfach zu sauer
Manche Früchte eignen sich ganz einfach nicht für einen 100%igen Saft, da der Saft aus diesen Früchten zu sauer und damit ungenießbar wäre. In diesem Fall muss man diese Früchte trinkbar machen, indem man sie nicht als Fruchtsaft, sondern als Fruchtnektar anbietet.
Viele Früchte haben von Natur aus soviel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch, dass man sie mit Wasser und/oder Zucker mischen muss, damit sie uns schmecken.
Beispiele hierfür sind: schwarze Johannisbeeren, Sauerkirschen, Bananen, Maracuja oder Aprikosen.
Diese Produkte haben also dann keinen 100%igen Fruchtgehalt mehr und werden daher als "Fruchtnektar" deklariert.
Alles geregelt
Natürlich ist dies alles in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
So liegt der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt je nach Fruchtart zwischen ca. 25% bis 50%. Orangennektar muss mindestens 50% Fruchtgehalt haben, damit er sich "Nektar" nennen darf. Auch ein Pfirsichnektar muss mindestens 50% Fruchtgehalt aufweisen. Ein Sauerkirschnektar muss 30% und ein Johannisbeernektar mindestens 25% Fruchtgehalt haben, um sich "Nektar" nennen zu dürfen.
Achten Sie auf das Etikett
Diese Werte sind aber Mindestangaben, die meisten Nektare bieten höhere Fruchtgehalte. In jedem Fall achten Sie auf das Etikett, das genauen Aufschluss über den Fruchtgehalt und die weiteren Zutaten wie Wasser und Zucker aufführt.
